FCA: Die britische Broker-Regulierung

Die britische Financial Conduct Authority (FCA) ist eine der bekanntesten Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen im europäischen Raum. Die Behörde ist zuständig für alle Dienstleister, die ihren Sitz in Großbritannien haben und kooperiert direkt mit anderen europäischen Behörden wie der CySec. Ähnlich wie die deutsche BaFin untersteht auch die britische FCA dem Finanz- und Wirtschaftsministerium des Landes.

Geschichte der FCA: Nachfolger der FSA

Am 19. Dezember 2012 wurde in Großbritannien der Financial Services Act 2012 verabschiedet. Mit diesen Statuten wurde unter anderem eine stärkere Kontrolle des Finanzdienstleistungssektors aufgestellt, in dessen Zuge dann am 1. April 2013 aus der bis dato tätigen FSA die FCA wurde. Generell lassen sich hier viele Gemeinsamkeiten zu anderen europäischen Regulierungsbehörden entdecken. Genau wie bei der deutschen BaFin handelt es sich hierbei um eine unabhängige Behörde, die aber direkt einem Ministerium ihres Landes untersteht. In Großbritannien ist dies das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium. In Deutschland ist für die BaFin das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Finanziert wird die britische Behörde durch Gebühren, die von den Finanzinstituten gedeckt werden. Der Hauptsitz der FCA befindet sich in London.

Zuständig ist die FCA seit ihrer Gründung vor allem für die Umsetzung und Einhaltung gewisser Mindeststandards für Finanzprodukte, aber auch den Schutz der Konsumenten und Investoren. In diesen Zuständigkeitsbereich fallen dabei aber nicht nur Broker für Forex, sondern vielmehr alle Finanzdienstleistungen innerhalb Großbritanniens. Somit ist die dritte wichtige Säule der Behörde die Regulierung der Finanzdienstleister.

Wie reguliert die FCA?

Die Regulierung durch die FCA ist etwas differenziert zu betrachten. Die britische Behörde kooperiert direkt mit anderen europäischen Behörden. Hierzu gehört zum Beispiel die bekannte CySec aus Zypern. Sollte ein Unternehmen seinen Hauptsitz auf der Mittelmeerinsel führen, ist grundsätzlich erst einmal die CySec für die Regulierung zuständig. Speziell für die Kunden aus Großbritannien hat der Dienstleister dann die Möglichkeit, sich bei der britischen FCA zu registrieren. Diese Registrierung beinhaltet allerdings noch keine aktive Regulierung durch die heimische Behörde, sondern obliegt weiterhin der zuständigen Behörde – in diesem Fall der CySec. Im Prinzip stellt die Registrierung also nur eine zusätzliche Absicherung für die Konsumenten in der Heimat dar, da so ein Beleg für eine Eintragung bei der zuständigen Behörde vorliegt.

Anders ist es jedoch, wenn ein Dienstleister seine Leistungen innerhalb Großbritanniens durchführt. Dann ist keine andere Behörde für den Anbieter zuständig, sondern ausschließlich die FCA. In diesem Fall spricht man nicht mehr von einer Registrierung, sondern von einer Regulierung. Hierfür hat die Behörde mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die von der Ermittlung gegen Einzelpersonen und Unternehmen bis hin zur Aussprache von Dienstleistungsverboten reichen.

Ist die Regulierung durch die FCA werthaltig?

Sollte ein Dienstleister von der FCA reguliert werden, stellt dies für alle Nutzer und Konsumenten ein sehr werthaltiges Sicherheitsmerkmal dar. Alle genannten Bereiche werden durchleuchtet und unterliegen einer strengen Kontrolle. Gleiches gilt auch für die Finanzinstitutionen, die bei der britischen Behörde registriert sind. Möglich ist diese Registrierung nur dann, wenn durch eine andere europäische Behörde bereits eine Regulierung gewährleistet ist. Insofern gilt für beide Varianten immer die größtmögliche Sicherheitsstufe.

Gleichzeitig ergibt sich so aber auch noch eine weitere Alternative. Möglich ist zum Beispiel auch nur eine Regulierung durch die CySec, ohne eine entsprechende Registrierung bei der FCA. In diesem Fall verzichtet der Dienstleister auf die Registrierung in Großbritannien, wird aber dennoch von einer unabhängigen Behörde reguliert. Insofern ist es also nicht immer ein zwingendes Sicherheitsmerkmal, da auch Finanzinstitutionen ohne FCA-Registrierung seriös und sicher arbeiten können. Konsumenten aus Großbritannien verspricht die zusätzliche Registrierung im Heimatland jedoch noch ein deutlich stärkeres Sicherheitsgefühl. Ähnlich, wie es die deutschen Nutzer von der BaFin kennen.

Beispiele für FCA-regulierte Broker

Jeder seriöse Broker auf dem Markt wird von einer unabhängigen Behörde reguliert und kontrolliert. Dabei entfallen die meisten Dienstleister in den Zuständigkeitsbereich der zyprischen CySec. Das liegt ganz einfach in der Tatsache begründet, dass sich Zypern in den letzten Jahren finanziell enorm gewandelt hat und für die Dienstleister aus dem Finanzbereich sehr angenehme Rahmenbedingungen aufstellt. Die Anzahl der Broker, die tatsächlich von der britischen FCA reguliert wird, ist also im Verhältnis sehr klein. Ein mögliches Beispiel hierfür wäre der Online Broker Plus500, der mit seinem Ableger Plus500UK ganz offiziell von der heimischen Behörde reguliert wird.

Künftig dürfte die Anzahl dieser Broker aber noch deutlich zulegen. Gleiches gilt in diesem Fall für die Anzahl der Broker, die bei der britischen FCA registriert sind. Auch hierfür findet sich schnell eine logische Begründung, denn auf dem hart umkämpften Markt wird es immer schwerer, die Konsumenten vom eigenen Angebot zu überzeugen. Speziell für die Kunden aus dem Vereinigten Königreich stellt eine Registrierung bei der FCA dann möglicherweise einen entscheidenden Faktor dar. In der Vergangenheit war bereits ein eindeutiger Trend zur Regulierung durch die FCA erkennbar, der vermutlich auch in der Zukunft anhalten wird. Fest steht dabei aber auch, dass bei den meisten Dienstleistern kein Bedarf für einen kompletten Umzug und eine FCA-Regulierung besteht, so lange in den anderen Regionen Europas noch derart angenehme Rahmenbedingungen genutzt werden können.

Weitere Broker sind:

Fazit: FCA als Qualitätsmerkmal

Insbesondere die Broker, aber auch andere Finanzdienstleister, haben in den letzten Jahren erkannt, dass eine Regulierung und Registrierung durch die heimischen Behörden ein starkes Argument für den Konsumenten darstellen kann. Insofern lässt sich klar beobachten, dass immer mehr Dienstleister aus dem Finanzbereich zumindest auf eine Registrierung bei der FCA abzielen. Dadurch wird das Vertrauen in das eigene Angebot augenscheinlich gestärkt, zudem werden auch für die Nutzer handfeste Sicherheitsanforderungen gebildet. Ist ein Broker FCA-registriert, so geht dieser Registrierung immer eine Regulierung durch eine andere europäische Behörde voraus. Sicherheit wird hier also gleich doppelt gewährleistet. Dennoch bleibt aber auch festzuhalten, dass Broker und andere Dienstleister auch ohne die FCA-Registrierung einen zuverlässigen und seriösen Job machen können.

Anders ist es aber bei den Dienstleistern innerhalb von Großbritannien. Wer diese Dienste in Anspruch nimmt, sollte zwingend auf die FCA-Regulierung achten, da diese für inner-britische Anbieter die einzige akzeptable Regulierung darstellt.

7 votes